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Änderung des ASGG - BGBl

Neue VorschriftenARD 5981/3/2009 Heft 5981 v. 21.8.2009

BGBl I 2009/97, ausgegeben am 18. 8. 2009

Mit der vorliegenden Änderung des § 81 ASGG wird ab 1. 8. 2009 verankert, dass bei der Entscheidung, mit der die Sozialrechtssache für die Instanz vollständig erledigt wird, die Übermittlung einer Entscheidungausfertigung an das BMASK nunmehr im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu erfolgen hat.

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