Bundesgesetz, mit dem das AuslBG geändert wird
BGBl I 2009/91, ausgegeben am 18. 8. 2009
Der EuGH hat in seinem Urteil EuGH 22. 12. 2008, C-161/07, Kommission/Österreich, ARD 5925/2/2009, festgestellt, dass die Bestimmungen des § 2 Abs 4 AuslBG gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art 43 EG verstoßen, indem sie Arbeitsgesellschafter aus den neuen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta („EU-8-Mitgliedstaaten“) verpflichten, vor ihrer Eintragung im Firmenbuch ihre Selbstständigkeit auf Antrag vom AMS feststellen zu lassen. Nach Auffassung des EuGH könnte auch mit weniger einschneidenden Maßnahmen eine Überprüfung ermöglicht werden, ob bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten tatsächlich selbstständig oder doch im Rahmen einer unselbstständigen Beschäftigung ausgeübt werden. Obwohl das Urteil ausdrücklich nur auf Arbeitsgesellschafter aus den EU-8-Mitgliedstaaten Bezug nimmt, ist es aufgrund der gleichlautenden Übergangsregelungen auch für Arbeitsgesellschafter aus Bulgarien und Rumänien maßgeblich.