VwGH 13. 5. 2009, 2006/08/0266
§ 49 Abs 1 ASVG - Gemäß § 49 Abs 1 ASVG sind unter sozialversicherungspflichtigem Entgelt die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält.