In Rz 3984 UStR 2000 entfällt mit 1. 10. 2009 die Vereinfachungsregelung betreffend Lieferungen von Bunkeröl an ausländische Binnenschiffer in Abholfällen.
BMF 14. 7. 2009, BMF-010219/0184-VI/4/2009
Keine steuerfreie ig Lieferung mehr
In Rz 3984 UStR 2000 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art 7 Abs 1 UStG steuerfrei behandelt werden kann. Diese Vereinfachungsregelung wurde geschaffen, weil verschiedene andere EU-Staaten derartige Regelungen vorsahen und es ansonsten zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die österreichische Wirtschaft gekommen wäre.