§ 12 Abs 2 Z 2 lit a und Abs 3 Z 4 UStG - Unterliegt ein Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen Nutzung, steht dem Vorsteuerabzug insoweit entweder § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG bei klassischer Privatnutzung (hier: unentgeltliche Überlassung von Wohnungen an Familienangehörige) oder § 12 Abs 3 Z 4 UStG bei nichtunternehmerischer, nicht unternehmensfremder Nutzung entgegen.
VwGH 24. 6. 2009, 2009/15/0104