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Kein Export vollstationärer Pflege von Deutschland nach Österreich

SozialversicherungARD 5975/5/2009 Heft 5975 v. 24.7.2009

Art 18 EG, Art 19, Art 22 VO (EWG) 1408/71 - Ist eine pflegebedürftige Person als Familienangehörige eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen iSd VO (EWG) 1408/71 in einem Mitgliedstaat (mit-)versichert (= „zuständiger Staat“; hier: Deutschland), wohnt aber in einem anderen Mitgliedstaat, in dem in Fällen einer solchen Pflegebedürftigkeit - anders als im Staat der Versicherung - keine Sachleistungen vorgesehen sind (hier: Österreich), verlangen Art 19 oder Art 22 Abs 1 Buchst b VO (EWG) 1408/71 an sich nicht, dass derartige Leistungen von dem zuständigen Träger oder zu dessen Lasten außerhalb des zuständigen Staats erbracht werden.

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