§ 2 Abs 2, § 18 Abs 6 und Abs 7 EStG - Verluste, die vor Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich aus einer dieser zeitlich vorgelagerten Tätigkeit im Ausland erzielt wurden, sind nicht vortragsfähig.
VwGH 28. 5. 2009, 2008/15/0034
§ 2 Abs 2, § 18 Abs 6 und Abs 7 EStG - Verluste, die vor Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich aus einer dieser zeitlich vorgelagerten Tätigkeit im Ausland erzielt wurden, sind nicht vortragsfähig.
VwGH 28. 5. 2009, 2008/15/0034