§ 4 Abs 1 BPGG, § 1 Abs 4 EinstV - Bei Bemessung des Pflegegelds ist der Betreuungsaufwand für die (von nicht pflegebedürftigen Personen gewöhnlich eigenständig im häuslichen Bereich durchgeführte) Ernährung bzw Verabreichung von Medikamenten über eine implantierte Magensonde (PEG-Sonde) als Pflegebedarf im Sinne der einschlägigen Pflegegeldgesetze anzuerkennen.