§ 34 Abs 1 und Abs 3 FinStrG - Geht ein Wirtschaftstreuhänder, der in der täglichen Steuerberatungspraxis nur am Rande mit internationalen Steuerrechtsangelegenheiten konfrontiert ist, irrtümlich von der beschränkten Einkommensteuerpflicht seines Klienten aus, weil er übersieht, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Cayman-Islands nicht existiert, und trägt er somit zur Abgabenverkürzung in Höhe von mehreren Millionen Schilling bei, kann ihm dieser Rechtsirrtum trotzdem nicht als grobe Fahrlässigkeit angelastet werden.