§ 31 KO, § 86 EStG - Hat bereits ein Strafgericht wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung eine Hausdurchsuchung angeordnet (hier: bei einem Unternehmen des Baugewerbes) und wurden vom Finanzamt in der Folge eine Betriebsprüfung und eine GPLA angeordnet, löst dies eine Erkundigungspflicht der GKK hinsichtlich einer möglichen Insolvenzgefahr (Zahlungsunfähigkeit, insolvenzrechtliche Überschuldung des Unternehmens) aus. Unterlässt die GKK jedoch die zumutbaren Erkundigungen und nimmt sie die vom Unternehmen entrichteten SV-Beiträge weiterhin entgegen, kann der Masseverwalter im späteren tatsächlichen Konkurs des Unternehmens diese Zahlung der SV-Beiträge nach § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechten.