Amtl VerlautbarungNr 58/2009 vom 2. 7. 2009
Mit der 2. Änderung der Krankenordnung 2007 der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse werden mit Wirksamkeit ab 8. 7. 2009 neben diversen sprachlichen Anpassungen die Voraussetzungen für einen Wechsel des Arztes (der Gruppenpraxis) desselben ärztlichen Fachgebietes während eines Kalendervierteljahres ohne Zustimmung der Kasse für Behandlungen auf deren Rechnung neu geregelt. (www.avsv.at )