§ 31 Abs 4 KBGG - Hat ein Versicherter wegen Überschreitung der maßgeblichen Zuverdienst- bzw Freigrenzen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen, können bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände nur die SV-Träger, nicht aber auch die Sozialgerichte eine teilweise oder gänzliche Nachsicht von der Rückzahlungspflicht gewähren. Das Gericht kann lediglich unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Versicherten nach Billigkeit die Zahlung in Raten anordnen.