§ 7d, § 7i BEinstG - Abfällige und kränkende Äußerungen über das Aussehen einer blinden Arbeitskollegin, die in Hörweite der betroffenen Arbeitnehmerin gemacht wurden und für sie als blinde Person besonders demütigend waren und auch als psychisch belastend empfunden wurden (ua „die wird a immer hässlicher“), erfüllen den Diskriminierungstatbestand der Belästigung im Zusammenhang mit ihrer Behinderung nach § 7d BEinstG und machen den beleidigenden Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig.