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Berechtigte Kündigung bei sexueller Belästigung

ArbeitsrechtARD 5968/2/2009 Heft 5968 v. 30.6.2009

OLG Wien 20. 11. 2008, 10 Ra 130/08y

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG - Ein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass geschlechtliche Selbstbestimmung, sexuelle Integrität und Intimsphäre der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden. Hat ein Vorgesetzter die ihm untergebenen

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