vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Urlaub oder Zeitausgleich?

ArbeitsrechtARD 5962/10/2009 Heft 5962 v. 3.6.2009

OLG Wien 20. 2. 2009, 9 Ra 139/08i

§ 4 UrlG, § 10 Abs 1 Z 2 AZG - Die Rechtsansicht, Zeitausgleichsansprüche aus dem jeweils aktuellen Jahr könnten erst nach den aus den Vorjahren übertragenen Urlaubsansprüchen konsumiert werden, entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Die Widmung freier Zeit als Zeitausgleich oder Urlaub ist vielmehr eine Frage der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. (Revision unzulässig)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte