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Keine Ausdehnung der Tagesarbeitszeit durch Inventurarbeiten

ArbeitsrechtARD 5960/6/2009 Heft 5960 v. 26.5.2009

§ 8, § 9 AZG - Bei Inventurarbeiten handelt es sich nicht um „Vor- oder Abschlussarbeiten“ iSd § 8 Abs 1 AZG, sodass die Vornahme von Inventurarbeiten ein Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit nach § 9 AZG nicht rechtfertigen kann.

VwGH 17. 3. 2009, 2009/11/0013

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