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Leitender Angestellter im Arbeitszeitrecht

ArbeitsrechtARD 5960/5/2009 Heft 5960 v. 26.5.2009

§ 1 Abs 2 Z 8 AZG, § 1 Abs 2 Z 5 ARG - Der Leiter des Repräsentanzbüros einer amerikanischen Kreditgenossenschaft in Österreich, dem neben der Vorgesetztenfunktion gegenüber den weiteren Mitarbeitern auch wesentliche Dispositionsbefugnisse auf kaufmännischem Gebiet zukommen, ist als leitender Angestellter iSd § 1 Abs 2 Z 5 ARG und § 1 Abs 2 Z 8 AZG zu qualifizieren, womit er vom Anwendungsbereich des AZG und ARG ausgenommen ist.

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