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Haftungsprivileg als Aufseher im Betrieb

Schadenersatz und HaftungARD 5954/3/2009 Heft 5954 v. 28.4.2009

§ 333 Abs 4 ASVG - Arbeiten ein Holzarbeiter und ein Baggerfahrer, der die vom Holzarbeiter zu fällenden Bäume mit dem Bagger abstützen soll, in einer 2-Mann-Partie als gleichgestellte Kollegen im Wesentlichen selbstständig in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zusammen, ohne dass dem Baggerfahrer gegenüber seinem Arbeitskollegen ein Weisungsrecht zukommt, ist dieser nicht als Aufseher im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG anzusehen. Folglich kommt ihm das Dienstgeberhaftungsprivileg nicht zugute und er haftet für die Verletzungen seines Kollegen, die dieser bei einem fahrlässig verursachten Arbeitsunfall erlitten hat. Dass der Baggerfahrer als der initiativere der beiden Arbeitnehmer grundsätzlich - ohne dazu beauftragt zu sein - die Initiative zu einer zweckmäßigen organisatorischen Arbeitsgestaltung an sich reißt, genügt für die Aufseherqualifikation nicht.

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