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Basis-Wissen: Besteuerung von Vergleichssummen

Basis-WissenMag. Birgit BleyerARD 5950/11/2009 Heft 5950 v. 10.4.2009

Definition und möglicher Gegenstand einer Vergleichszahlung

Bei einem Vergleich iSd § 67 Abs 8 lit a EStG werden unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte festgelegt (vgl § 1380 ABGB).

Pensionsabfindungen und Zahlungen aufgrund eines Sozialplans können nicht Gegenstand einer Vergleichszahlung sein. Diese sind vielmehr gemäß § 67 Abs 8 lit e bzw lit f EStG zu versteuern.

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