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Anspruch auf Aktienoption nach unberechtigter Entlassung

ArbeitsrechtARD 5950/6/2009 Heft 5950 v. 10.4.2009

OLG Wien 16. 1. 2009, 9 Ra 154/08w

§ 16, § 29 AngG - Die Einräumung von Aktienoptionen und damit die Gewährung einer Gewinnchance fällt zweifelsfrei unter den arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff.

In der Entscheidung OGH 22. 5. 2003, 8 ObA 161/02p, ARD 5441/5/2003, wurde ausgesprochen, aus der Zielrichtung der Aktienoptionen sei argumentierbar, dass die Arbeitnehmer nur dann ausübungsberechtigt sein sollen, wenn sie in dem für den tatsächlichen Wert der Aktienoption entscheidenden Zeitpunkt (Ablauf der Wartezeit) auch noch tatsächlich Arbeitnehmer sind. Weiters wurde in dieser Entscheidung auch ausgesprochen, dass bei Aktienoptionen, bei denen für den Anspruch auf Ausübung eine Wartezeit vorgesehen ist, der Entfall auch des zur Gesamtwartezeit bloß aliquoten Anspruchs nur für den Fall einer vom Arbeitnehmer verschuldeten Kündigung zugelassen ist.

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