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Sozialwidrigkeit trotz hoher Pensionsleistung

ArbeitsrechtARD 5949/4/2009 Heft 5949 v. 7.4.2009

OGH 14. 10. 2008, 8 ObA 62/08p

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Führt die Kündigung eines Arbeitnehmers zu einer Bruttoeinkommensminderung von rund 54 %, stellt dies auch unter Zugrundelegung des relativ hohen, dem Arbeitnehmer verbleibenden Bruttoeinkommens (hier: Administrativpension seines ehemaligen Arbeitgebers in Höhe von € 3.466,30 brutto monatlich) eine wesentliche Interessenbeeinträchtigung dar.

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