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Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb

SozialversicherungARD 5940/5/2009 Heft 5940 v. 6.3.2009

WK-Wien Newsletter 16. 2. 2009, 2/2009

In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder und andere Familienangehörige mitarbeiten („aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich, unter welchen Voraussetzungen eine GKK in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis annehmen und Beiträge verlangen kann.

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