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Insolvenz-Entgelt: Anrechnung von Arbeitervordienstzeiten eines Angestellten

InsolvenzARD 5932/5/2009 Heft 5932 v. 6.2.2009

§ 3 Abs 3 IESG - Bei Berechnung des Insolvenz-Entgelts sind bei entsprechender vertraglicher Vordienstzeitenanrechnung tatsächlich geleistete Beschäftigungszeiten, die auch noch nicht bei einem früheren Beendigungsanspruch berücksichtigt wurden, für die Bemessung der Kündigungsentschädigung eines Angestellten auch dann heranzuziehen, wenn die Vordienstzeiten in einem Dienstverhältnis als Arbeiter zurückgelegt wurden.

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