OGH 29. 5. 2008, 2 Ob 38/08i
§ 333 ASVG, § 1325 ABGB - Der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) kommt als Eigentümer und Vermieter eines Bundesgebäudes (hier: Bundespolizeidirektion) das Dienstgeberhaftungsprivileg zugute, wenn ein Dienstnehmer des Bundes in diesem Gebäude aufgrund mangelnder Verkehrssicherung einen Arbeitsunfall erleidet.