§ 23, § 24 EStG - Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Reisebüro und verpachtet er dieses sogleich - auf ein Jahr befristet - an eine GmbH, bei der er selbst den Posten eines Geschäftsführers bekleidet, und wird das Reisebüro schließlich nach dem einen Jahr an die GmbH veräußert, so gehören die Pachteinnahmen beim Steuerpflichtigen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Reisebüros ist als Veräußerungsgewinn iSd § 24 EStG zu beurteilen.