§ 10 Abs 3 AlVG - Ist bei einem Arbeitslosen wegen der mehrfachen Vereitelung zumutbarer Beschäftigungen schon von einer generellen Arbeitsunwilligkeit auszugehen, stellt die Aufnahme einer bloß 3 Tage dauernden Beschäftigung keinen berücksichtigungswürdigen Grund für eine Nachsicht vom Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dar.
VwGH 7. 5. 2008, 2007/08/0237