§ 16 Abs 1 EStG - Die An- und Abreisekosten zu einem Saisonarbeitsplatz, der so weit vom Wohnort entfernt ist, dass eine tägliche Anreise nicht möglich ist, stellen - neben dem Verkehrsabsetzbetrag - Werbungskosten dar.
UFS Graz 19. 5. 2008, RV/0111-G/06