§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 EStG - Wird der von der Diözese ausbezahlte Ruhegenuss an einen Pfarrer betragsmäßig unabhängig von allfällig übernommenen priesterlichen Aufgaben ausbezahlt, stellen die dafür angefallenen Aufwendungen (für Fortbildung und Fachliteratur) keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar.
UFS Wien 20. 5. 2008, RV/0883-W/08