OGH 27. 5. 2008, 10 ObS 55/08y
§ 273 ASVG - Ein Versicherter darf nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde. Verlangen nämlich die möglichen Verweisungstätigkeiten keine ähnliche Ausbildung und keine gleichwertigen Kenntnisse und Fähigkeiten wie die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sind sie schon nicht derselben Berufsgruppe zuzurechnen.