§ 36 AngG, § 2c AVRAG, § 879 ABGB - Die für Arbeitnehmer geltenden gesetzlichen Beschränkungen in Bezug auf Konkurrenzklauseln - zB die Beschränkung der Wirksamkeit einer Konkurrenzklauselvereinbarung auf Arbeitsverhältnisse ab einem bestimmten Mindestentgelt - sind auf freie Dienstverträge grundsätzlich nicht analog anwendbar.