OLG Wien 28. 4. 2008, 8 Ra 149/07a
§ 27 Z 1 AngG - Die Verrechnung von Reisekosten für tatsächlich nicht getätigte Dienstreisen ist als sogenannter „Spesenbetrug“ als „klassische“ tatbestandsmäßige Begehungshandlung einer Untreue iSd § 27 Z 1 AngG anzusehen, die den Arbeitgeber zu Entlassung des Arbeitnehmers berechtigt. (Revision unzulässig)