§ 27 Z 1 AngG - Hat eine nur kollektivvertretungsbefugte Geschäftsführerin einen vom Betriebsrat vorgelegten Sozialplan unterfertigt, ohne zuvor mit den weiteren kollektivvertretungsbefugten Organen Rücksprache zu halten und obwohl sie wusste, dass der Arbeitgeber keinen Sozialplan abschließen will, rechtfertigt dies allein dennoch noch nicht ihre Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit.
OLG Wien 23. 4. 2008, 7 Ra 39/08v