§ 274 BAO - Seit dem am 1. 1. 2003 in Kraft getretenen AbgRmRefG gilt, wenn ein Bescheid an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen Bescheides tritt, die Berufung als auch gegen den späteren Bescheid gerichtet. Diese Bestimmung ist auch auf unerledigte Berufungen gegen USt-Festsetzungsbescheide bei Erlassung des USt-Jahresbescheides anzuwenden und deren Zurückweisung daher rechtswidrig.
VwGH 4. 6. 2008, 2004/13/0124