§ 47 Abs 1 BMSVG - Eine bereits vor dem 1. 1. 2003 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Vereinbarung über den Übertritt ins System Abfertigung Neu ist zulässig und wirksam, wenn der Beginn der Geltung des BMSVG frühestens mit diesem Tag festgelegt wurde.
OGH 27. 5. 2008, 8 ObA 31/08d