LGBl für Oberösterreich 2008/74, ausgegeben am 29. 8. 2008
Mit der vorliegenden Änderung der OÖ Landarbeitsordnung werden va die Bestimmungen über die Beiträge zu den Betrieblichen Vorsorgekassen (va auch iZm freien Dienstnehmern) und den Abfertigungsanspruch neu gefasst (vgl dazu auch die letzte Änderung des BMSVG durch BGBl I 2007/102, ARD 5830/1/2008).