LGBl für Salzburg 2008/74, ausgegeben am 29. 8. 2008
Zum Ausgleich für die erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten wird in Salzburg der Sozialhilferichtsatz für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe rückwirkend mit 1. 7. 2008 um ca 25 % auf € 150,- (bisher: € 120,50) erhöht; die übrigen Sozialhilferichtsätze bleiben unverändert (siehe dazu ARD 5847/3/2008).