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Neuer Verjährungseinwand bei Klageänderung

ArbeitsrechtARD 5893/3/2008 Heft 5893 v. 9.9.2008

§ 4 Abs 5 UrlG - Stellt der klagende Arbeitnehmer nach erfolgreicher Kündigungsanfechtung sein ursprüngliches Leistungsbegehren auf Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung in ein Feststellungsbegehren um, dass ein offener Urlaubsanspruch von - hier: 113 - Werktagen besteht, kann ein bereits im Leistungsverfahren erhobener Verjährungseinwand wegen der Unterschiedlichkeit der Ansprüche nicht auf das Feststellungsverfahren erstreckt werden.

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