§ 10 UrlG, § 117 ArbVG - Ein gemäß § 117 Abs 1 ArbVG von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestelltes Betriebsratsmitglied (hier: bei der ÖBB-Personenverkehr AG) hat sowohl Anspruch auf Urlaub als auch auf eine Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses zur Abgeltung des noch offenen Resturlaubs.
OGH 27. 5. 2008, 8 ObA 20/08m