§ 1 Abs 3 Z 3a IESG - Insolvenz-Ausfallgeld für eine Kündigungsentschädigung aus dem ersten Arbeitsverhältnis schließt den Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt (inkl Urlaubsersatzleistung) aus einem zweiten Arbeitsverhältnis nicht aus, wenn der Masseverwalter bzw Arbeitgeber nicht in der Lage ist, das laufende Entgelt zum Teil oder zur Gänze zu zahlen; der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz-Ausfallgeld für das laufende Entgelt (inkl Urlaubsersatzleistung) ist dabei aber auf die Zeit bis zum arbeitsrechtlich frühestmöglichen Austritt wegen Vorenthaltung des Entgelts beschränkt. Es ist somit ein Doppelbezug von Insolvenz-Ausfallgeld für einen identen Zeitraum möglich.