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Insolvenz-Ausfallgeld nicht für alle Prozesskosten

Insolvenz-EntgeltARD 5891/9/2008 Heft 5891 v. 2.9.2008

OGH 30. 8. 2007, 8 ObS 19/07p

§ 1 Abs 2 IESG - Prozesskosten, die einem Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber gegen ihn angestrengten Schadenersatzprozess zugesprochen werden, zählen weder zu den gesicherten Hauptansprüchen iSd § 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 IESG noch zu den akzessorischen Nebenkosten iSd § 1 Abs 2 Z 4 IESG.

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