Verordnung des BMVIT betreffend Schifffahrtsanlagen sowie sonstige Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen (Schifffahrtsanlagenverordnung)
BGBl II 2008/298, ausgegeben am 27. 8. 2008
Mit 28. 8. 2008 wird die Schifffahrtsanlagenverordnung BGBl 1991/334 idgF durch die vorliegende neue Schifffahrtsanlagenverordnung abgelöst. Neben Regelungen betreffend die Ausgestaltung, den Betrieb und die Benützung von Schifffahrtsanlagen und sonstigen Anlagen und Arbeiten an Wasserstraßen enthält die Schifffahrtsanlagenverordnung ua auch Arbeitnehmerschutzvorschriften für Arbeiten, die im Bereich von Schifffahrtsanlagen oder schwimmenden Anlagen im Zusammenhang mit dem Schiffumschlag oder dem Betrieb, der Instandhaltung oder der Reparatur von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern durchgeführt werden. Der Neubau von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern im Betrieb einer Schiffswerft bleibt von der Schifffahrtsanlagenverordnung unberührt.