§ 879 ABGB, § 23 AngG - Auch wenn ein auf Honorarbasis beschäftigter „selbstständiger Mitarbeiter“, der tatsächlich die Stellung eines Arbeitnehmers innehat, trotz wiederholten Vorschlags seines Arbeitgebers den Abschluss eines Angestelltenvertrages mehrfach abgelehnt hat, so hat er dennoch Anspruch auf die ihm zwingend zustehenden arbeitsrechtlichen Ansprüche, wie die gesetzliche Abfertigung und Kündigungsentschädigung. Der Einwand des Arbeitgebers betreffend sittenwidrige Berufung auf die Arbeitnehmerstellung ändert daran nichts.