§ 32 Z 1 lit a, § 67 Abs 8 lit a EStG - Hat das Unfallopfer vor dem Unfall eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt, ist die von der Versicherung des Unfallgegners bezahlte Verdienstentgangsentschädigung den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zuzuordnen. Ein Vergleich über die Verdienstentgangsentschädigung ist diesfalls ebenso nach § 67 Abs 8 lit a EStG zu behandeln wie sonstige Zahlungen aus einem Dienstverhältnis, die auf einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beruhen; aus dem Wortlaut des § 67 Abs 8 lit a erster Satz EStG ergibt sich nämlich nicht, dass die Vergleichssumme vom Arbeitgeber bezahlt werden müsste.