§ 49 Abs 3 Z 1 ASVG, § 26 Z 4 EStG - Transportiert ein Dienstnehmer auf einer festgelegten und stets gleichen Fahrtroute Milch von Milchbauern zu einer Molkerei, stellt diese Route auch seinen Dienstort dar. Somit liegen insoweit aber keine Dienstreisen vor, sodass das dem Dienstnehmer ausbezahlte Taggeld - im hier streitgegenständlichen Zeitraum vor dem 1. 1. 2008 - steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden muss.