§ 17 Abs 3 UStG - Selbstständige Buchhalter und selbstständige Buchhalter GmbHs, die 2007 buchführungspflichtig werden, dürfen für dieses Jahr noch die Istbesteuerung anwenden und müssen erst mit Beginn des Jahres 2008 auf die Sollbesteuerung wechseln.
BMF 13. 5. 2008, BMF-010219/0131-VI/4/2008