RL 2000/78/EG - Die in der Gleichbehandlungsrahmen-RL 2000/78/EG vorgesehenen Verbote der unmittelbaren Diskriminierung und der Belästigung sind nicht auf Personen beschränkt, die selbst behindert sind. Aus diesem Grund darf ein Arbeitnehmer nicht wegen der Behinderung seines Kindes gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt und/oder belästigt werden.
EuGH 17. 7. 2008, C-303/06 , Coleman