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Unmittelbare Diskriminierung durch öffentliche rassistische Aussagen eines Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5882/2/2008 Heft 5882 v. 25.7.2008

Art 2 Abs 2 RL 2000/43/EG - Die öffentliche Äußerung eines Arbeitgebers, er werde keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse einstellen, stellt eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung iSd Art 2 Abs 2 RL 2000/43/EG dar, weil solche Äußerungen bestimmte Bewerber ernsthaft davon abhalten können, ihre Bewerbungen einzureichen, und damit ihren Zugang zum Arbeitsmarkt behindern.

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