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Besteuerung eines nach Spanien ausgewanderten PVA-Pensionisten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5847/14/2008 Heft 5847 v. 7.3.2008

Art 19, Art 20 DBA-Spanien - Hat ein Steuerpflichtiger im Rechenzentrum der (damaligen) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gearbeitet, so hat er seine Dienste nicht in Ausübung öffentlicher Funktionen iSd Art 20 Abs 1 DBA-Spanien erbracht. Ist der Steuerpflichtige nach seiner Pensionierung nach Spanien ausgewandert, sind seine Ruhegehälter somit gemäß Art 19 DBA-Spanien nicht in Österreich, sondern in Spanien zu besteuern.

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