§ 175, § 203 ASVG - Bei der Abgrenzung eines Anlageschadens von einer altersbedingten natürlichen Abnützung ist die bisherige berufliche Belastung des Versicherten nicht mitzuberücksichtigen. Es ist nicht auf einen gleichaltrigen Versicherten mit vergleichbarer Berufslaufbahn, sondern auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten abzustellen.
OGH 9. 10. 2007, 10 ObS 108/07s