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Bedeutung eines Schreibfehlers in Konkurrenzklausel

ArbeitsrechtARD 5841/5/2008 Heft 5841 v. 15.2.2008

§ 36 AngG, § 914 ABGB - Der einem Arbeitgeber bei Abfassung einer Konkurrenzklausel im Dienstvertrag unterlaufene Schreibfehler, wonach sich nicht (wie beabsichtigt und üblich) der Arbeitgeber das Recht vorbehält, im Falle einer nicht von ihm verschuldeten Lösung des Dienstverhältnisses auf der Einhaltung der Konkurrenzklausel unter Fortzahlung der dem Arbeitnehmer zuletzt zustehenden Bezüge zu bestehen, sondern dieses Recht dem Arbeitnehmer eingeräumt wird, ist derart offensichtlich, dass der Arbeitnehmer daraus keine Ansprüche ableiten kann.

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